- Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Hausordnung vom Mieter anerkannt.
- Die Vermietung erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf eigenes Risiko.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zu verhalten.
- Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
- Für die Entsorgung von Hausmüll, Gelbe Tonne und Kartonage ist der Mieter verantwortlich. Betriebs- und Schmierstoffe sowie Altmetall / Schrott können für eine Pauschale nach gültiger Preisliste entsorgt werden.
- Der Arbeitsplatz soll in einem sauberen Zustand verlassen werden, andernfalls wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 15,- Euro erhoben.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.
- Die Bedienung der Hebebühnen ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
- Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
- Der Mieter haftet für entstandene Schäden an Einrichtung, Mobiliar, Werkzeuge oder Maschinen in voller Höhe.
- Der Mietzins ist direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zu entrichten.
- Der Mieter führt jegliche Art von Reparaturen / Instandhaltungen/ Arbeiten in Eigenverantwortung durch.
- Der Vermieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
- Der Vermieter haftet nur für groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits.
- Die Benutzung von hauseigenen Werkzeugen und Geräten bedarf der Genehmigung des Vermieters und wird gesondert berechnet.
- Bei Bestellung von Teilen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises zu entrichten. Bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KFZ Mietwerkstatt.
- Die Unterbringung von persönlichen Gegenständen des Mieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, und ein Hausverbot auszusprechen.
- Die Beratung des Personals ist unverbindlich.
- Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Mietwerkstatt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer / Vermieter und dem Käufer / Mieter über die Durchführung des Vertrages sind schriftlich niederzulegen.